Was ist ein BR?
Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regel, hat er die Aufgabe, sich für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einzusetzen. So kann der Betriebsrat die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen
FAQ
Die Hauptaufgabe des BR ist es darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
- Gleichstellung
- betrieblichen Umweltschutzes
- Vereinbarkeit von Familie
- Beschäftigung der Mitarbeiter fördern
- Urlaubs
- Überstunden
- Lohn und Gehalt
- Vieles mehr..
Ein Betriebsrat kann gemäß § 1 BetrVG in jedem Betrieb ab mindestens fünf ständig Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gegründet werden.
Die Gründung und die Wahl eines Betriebsrats darf von niemandem, auch nicht vom Arbeitgeber, behindert oder verboten werden.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeiter dürfen wählen, wenn sie mehr als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden. Die Geschäftsführung oder im Sinne der Geschäftsführung agierenden Mitarbeiter dürfen den Betriebsrat nicht wählen.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Zurzeit sind 23 Personen (inkl. Auszubildenden, Heimarbeiter, Praktikanten, Leiharbeiter, Geschäftsführer) im Unternehmen tätig.
Das Betriebsverfassungsgesetz besagt, dass in der Regel bei 21 bis 50 Mitabeitern die wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern bestehen.